Atomausstieg 2022 in Deutschland beschlossen (06.06.2011)
Ziel ist den heutigen Beschluss bereits zum 8. Juli in einem geänderten Atomgesetzt zu verankern - wichtigster offener Diskussionspunkt bleibt die Forderung der Opposition nach Unumkehrbarkeit der Entscheidung. Zusammen mit der heutigen Entscheidung wurden weitere Beschlüsse und Gesetze zur Reform der Energiewirtschaft beschlossen: der Netzausbau soll vorangetrieben und bis 2020 ein Ökostromanteil von 35% erreicht werden.
Die SPD hat in einer Mitteilung von heute Zustimmung signalisiert wenn der Ausstieg rasch durchgeführt und dauerhaft beibehalten wird. Die Grünen werden vermutlich auf dem am 25. Juni stattfindenden Sonderparteitag den Atomausstieg detailliert besprechen. Der Fahrplan Atomausstieg (PDF) der Grünen sieht keine konkreten Abschalttermine vor, klingt aber insgesamt ambitionierter als der Regierungsplan - auch Greenpeace fordert einen schnelleren Ausstieg bis 2015 und unterstrich die Forderung mit Lichterketten an den 9 aktuell aktiven Kraftwerken am Montagmorgen.
Ob einer der bereits abgeschalteten Meiler als Notstrom-Versorgung bis 2013 in Bereitschaft bleiben soll muss die Bundesnetzagentur in den kommenden Wochen entscheiden. Der Ende Mai durchgeführte Test eines (wegen Stromimporten nur fast komplett) atomstromfreien Sonntags hat keine Engpässe in der Versorgung erkennen lassen.
Nach aktuellem Zeitplan werden die Meiler wie folgt stillgelegt: 2015 Grafenrheinfeld, 2017 Grundremmingen B, 2019 Philippsburg II, 2021 Grundremmingen C, Grohnde und Brokdorf und zum Schluss 2022 Neckarwestheim II, Isar II und Emsland.
Die Kraftwerksbetreiber dürfen die Reststrommengen der stillgelegten Einheiten auf die noch laufenden Meiler übertragen. Trotzdem wird nach Meinung der Energiekonzerne durch die vorgezogene Stillegung eine Ausschöpfung der vereinbarten Strommengen "beinahe unmöglich". Insbesondere die Sofortabschaltung der alten Anlagen direkt nach den Unfällen in Japan wird von den Konzernen kritisch gesehen. Wenn die bereits eingeleiteten juristischen Untersuchungen erfolgreich für die Konzerne verlaufen drohen dem Staat Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe - die Regierung hält die aktuell geplante Art und Weise des Ausstiegs allerdings für rechtssicher.